
Betriebskostennachzahlung zu hoch?
Betriebs- und Nebenkosten
Sie haben eine Nachzahlung erhalten, die Ihnen zu hoch erscheint? Wie Sie auf eine hohe Nachzahlung reagieren sollten (inkl. Musterschreiben zum Download ).
Abrechnungen sind oft fehlerhaft
Der Deutsche Mieterbund schätzt, dass jede zweite Betriebs- bzw. Nebenkostenabrechnung fehlerhaft ist. Damit stellt sich auch eine Nachzahlung häufig als überhöht heraus. Prüfen Sie doch mal Ihre Nebenkostenabrechnung mit unserem kostenlosen 24h-Online-Check .
Belege vorlegen lassen
Vor einer Zahlung sollten Sie sich vom Vermieter erst alle Abrechnungen und Leistungsnachweise vorlegen lassen. Bis zur Einsichtnahme steht Ihnen ein Zurückbehaltungsrecht zu. Mit wenigen Klicks können Sie ein professionelles Musterschreiben erstellen und downloaden . Kostenlos und unverbindlich. 2.808 Besucher haben die Vorlage bereits heruntergeladen.
Einwendungen gegen die Abrechnung müssen Sie binnen 12 Monaten nach Zugang der Abrechnung geltend machen (§ 556 BGB). Verspätete Einwendungen müssen nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, die Verspätung war unverschuldet.
Was wir für Sie tun können
Wir haben bereits eine Vielzahl von Betriebskostenabrechnungen geprüft und können die Berechtigung der Nachzahlung beurteilen. Sollten Zweifel an der Berechtigung bestehen, würden wir die Korrespondenz gegenüber dem Vermieter übernehmen. Sollte der Vermieter auf eine Nachzahlung bestehen, können wir die Forderung gerichtlich feststellen lassen.
Wer trägt die Anwaltskosten?
Sollten Sie rechtsschutzversichert sein, werden die Kosten im Regelfall von Ihrer Versicherung übernommen. Ein Erstattungsanspruch gegenüber dem Vermieter kommt unter den Voraussetzungen des Schuldnerverzugs in Betracht. Unter Umständen besteht ein Anspruch auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe. Mit unserem Kostenrechner können Sie die gesetzlichen Anwalts- und Gerichtskosten kalkulieren.
Allgemeine Infos zum Thema "Betriebs- und Nebenkosten" erhalten Sie hier. Urteile zum Thema "Betriebs- und Nebenkosten" finden Sie in unserer Urteilsdatenbank .
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
- Sie benötigen anwaltliche Beratung? Kontaktieren Sie uns: 0212 6812997 oder info@ra-iven.de. Oder nutzen Sie unseren Online-Service:
![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Betriebskosten & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 27.04.2016 |
Kommentare
Noch kein Kommentar veröffentlicht.
Kommentieren Sie diesen Beitrag
Download Musterschreiben
- EUR 0,00
- 2.808 Downloads bisher
- 24H-Online-Check Betriebskosten
- EUR 0,00
- 759 Checks bisher
- Anwaltliche Beratung und Vertretung ab
- EUR 83,54 (*)
- Kostenangebot online
- Fristenrechner für Mieter und Vermieter
- EUR 0,00
- 333 Berechnungen bisher
- (*) inkl. MwSt. Berechnung erfolgt nach RVG. Online-Kostenrechner
- Wann kann eine Wohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt werden?16Feb
- Der praktisch häufigste Fall der ordentlichen Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses ist die Kündigung wegen Eigenbedarfs. Nachfolgend [...] mehr
- Betriebskosten: Urteilsdatenbank05Aug
- Mieter und Vermieter streiten sich oft über Betriebs- bzw. Nebenkosten. Nachfolgend einige aktuelle Urteile rund um die Betriebskosten. [...] mehr
- Infos zur Kündigung von Wohnraum02Nov
- Häufigster Streitfall zwischen Mieter und Vermieter ist die Kündigung von Wohnraum. Nachfolgend einige allgemeine Infos zur mietrechtlichen [...] mehr
- Mietrechtliche Kündigungsgründe02Nov
- Häufigster Streitfall zwischen Mieter und Vermieter ist die Kündigung des Mietverhältnisses. Nachfolgend einige Kündigungsgründe aus der [...] mehr
- Wann ist eine Mieterhöhung zur Anhebung an die örtliche Vergleichsmiete zulässig?01Nov
- Mieterhöhungen sind nur in gesetzlich engen Grenzen zulässig. Nachfolgend ein Überblick über die Voraussetzungen einer zulässigen [...] mehr
- Eigenbedarfskündigung: Urteilsdatenbank16Feb
- Ärgerlich für jeden Mieter: Die Eigenbedarfskündigung. Der praktisch häufigste Fall der ordentlichen Kündigung eines [...] mehr
RA Dipl.-Jur. Univ. René Iven
Hauffstr. 6, 42653 Solingen
0212 6812997
info@ra-iven.de
Letzter aufgerufener Blogartikel: Betriebskostennachzahlung zu hoch?