
Zur Untervermietung von Wohnraum
Untervermietung von Wohnraum
Nicht selten streiten Mietparteien über die Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum. Die wichtigsten gesetzlichen Regelungen haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.
Zustimmung des Vermieters erforderlich
Nach der gesetzlichen Regelung ist der Mieter nicht berechtigt, das Mietobjekt ohne Zustimmung des Vermieters unterzuvermieten. Die Aufnahme enger Familienangehöriger stellt keine Untervermietung dar.
Vermietung des gesamten Objekts
Will der Mieter das ganze Mietobjekt untervermieten, ist der Vermieter berechtigt, seine Zustimmung zur Untervermietung ohne Angaben von Gründen zu verweigern.
Verweigert der Vermieter die Zustimmung, kann der Mieter das Mietverhältnis mit einer Frist von 3 Monaten außerordentlich kündigen, sofern nicht in der Person des Untermieters ein wichtiger Grund besteht (§ 540 BGB). Ein solcher liegt z.B. vor, wenn konkrete Anhaltspunkte bestehen, dass der Untermieter den Hausfrieden stören oder das Mietobjekt beschädigen wird.
Teilvermietung
Will der Mieter nur einen Teil des Mietobjekts (z.B. ein Zimmer) untervermieten, kann er die Zustimmung zur Untervermietung verlangen, wenn er ein berechtigtes Interesse darlegen kann (§ 553 BGB).
Ein berechtigtes Interesse haben häufig Mieter, deren persönlichen oder beruflichen Verhältnisse sich geändert haben. Der Vermieter ist in diesem Fall nur dann berechtigt, seine Zustimmung zu verweigern, wenn ein wichtiger Grund zur Ablehnung vorliegt. Neben den o.g. Gründen in der Person des Untermieters kommen hier auch objektbezogene Gründe in Betracht (z.B. eine Überbelegung der Mietsache). Die Zustimmung zur Untervermietung eines Zimmers einer Genossenschaftswohnung kann nicht von der Mitgliedschaft des Untermieters in der Genossenschaft abhängig gemacht werden (LG Köln, Urt. v. 08.11.2012; Az. 1 S 7/12).
Verweigert der Vermieter die Zustimmung pflichtwidrig, macht er sich schadensersatzpflichtig (BGH, Urt. v. 11.06.2014; Az. VIII ZR 349/13).
Nach Zustimmung zur Untervermietung
Stimmt der Vermieter der Untervermietung zu, bleibt der Hauptmieter alleiniger Vertragspartner des Vermieters. Gegenüber dem Vermieter haftet der Mieter auch für Pflichtverletzungen des Untermieters.
Auch wenn die generelle Zustimmung des Vermieters vorliegt, muss dennoch geprüft werden, ob die Untervermietung im Einzelfall erfasst ist. Nach Auffassung des BGH ist z.B. die Untervermietung einer Mietwohnung an wechselnde Feriengäste nicht von der Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung gedeckt (BGH, Urt. v. 08.01.2014; Az. VIII ZR 210/13).
Urteile zum Thema "Untervermietung von Wohnraum" finden Sie in unserer Urteilsdatenbank .
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
- Sie benötigen anwaltliche Beratung? Kontaktieren Sie uns: 02129 5678678 oder info@ra-iven.de. Oder nutzen Sie unseren Online-Service:
![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Mietrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 07.12.2016 |
Kommentare
Noch kein Kommentar veröffentlicht.
Kommentieren Sie diesen Beitrag
- Infos zur Kündigung von Wohnraum02Nov
- Häufigster Streitfall zwischen Mieter und Vermieter ist die Kündigung von Wohnraum. Nachfolgend einige allgemeine Infos zur mietrechtlichen [...] mehr
- Mietrechtliche Kündigungsgründe02Nov
- Häufigster Streitfall zwischen Mieter und Vermieter ist die Kündigung des Mietverhältnisses. Nachfolgend einige Kündigungsgründe aus der [...] mehr
- Untervermietung von Wohnraum: Urteilsdatenbank01Feb
- Die Untervermietung von Wohnraum ist häufig Gegenstand vor den deutschen Gerichten. Nachfolgend einige aktuelle Urteile rund um die [...] mehr
- Infos zur Mietkaution13Dez
- Die Mietkaution ist oft Gegenstand vor den deutschen Gerichten. Nachfolgend einige Infos über die Mietkaution. [...] mehr
- Überblick über unwirksame Mietvertragsklauseln07Dez
- Mietverträge enthalten häufig unwirksame Klauseln - zum Vorteil für den Mieter, zum Nachteil für den Vermieter. Nachfolgend einige Beispiele [...] mehr
- Mietminderungstabelle: Überblick über Mietmängel und ihre Folgen07Aug
- Mietmängel sind der praktisch häufigste Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Nachfolgend eine Auswahl gerichtlicher Entscheidungen [...] mehr
- Mietminderungstabelle: Überblick über Mietmängel und ihre Folgen07Aug
- Mietmängel sind der praktisch häufigste Streitpunkt zwischen Mietern und Vermietern. Nachfolgend eine Auswahl gerichtlicher Entscheidungen [...] mehr
RA Dipl.-Jur. Univ. René Iven
Marktpassage 2, 42781 Haan
02129 5678678
info@ra-iven.de
Letzter aufgerufener Blogartikel: Zur Untervermietung von Wohnraum