
Der Käufer zahlt nicht?
Transportschäden
Bestellungen über eBay, Webshops & Co. sind einfach und bequem. Ärgerlich wird es, wenn der Käufer den Kaufpreis nicht zahlt. Was Verkäufer tun können (inkl. Mahnschreiben zum Download )
Wenn der Käufer nicht zahlt
Warum Käufer häufig nicht oder zumindest nicht fristgemäß zahlen, kann vielfältige Gründe haben. Für Verkäufer sind säumige Zahler immer ein Ärgernis. Für kleinere Shops können ausbleibende Zahlungen sogar existenzgefährdend sein.
Mahnen Sie den Käufer ab
Was können Sie als Verkäufer also tun? Machen Sie dem Käufer klar, dass Sie auf Ihre Zahlung bestehen. Mahnen Sie den Käufer ab. Mit wenigen Klicks können Sie ein professionelles Mahnschreiben erstellen und downloaden . Kostenlos und unverbindlich. 4.539 Besucher haben die Vorlage bereits heruntergeladen.
Übrigens können Sie den Käufer auch dann noch auf Zahlung des Kaufpreises verklagen, wenn der Antrag des Käufers auf Paypal-Käuferschutz erfolgreich war (BGH, Urt. v. 22.11.2017; Az. VIII ZR 83/16).
Was wir für Sie tun können
Der Käufer reagiert auf Ihre Mahnung nicht oder verweigert eine Zahlung? Leiten Sie ein Inkassoverfahren ein. Gerne übernehmen wir den Schriftverkehr bis zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht.
Zu den Anwaltskosten
Sie sind rechtsschutzversichert? Im Regelfall werden die Kosten von Ihrer Versicherung übernommen. Gerne nehmen wir Ihnen die Arbeit ab und beantragen bei Ihrer Versicherung Deckungsschutz. Kostenlos und unverbindlich.
Sie sind nicht rechtsschutzversichert? Mit unserem Online-Kostenrechner können Sie die gesetzlichen Gebühren berechnen. Damit Sie nicht auf den Kosten "sitzen bleiben", fordern wir die Gegenseite im Verzugsfall zur Erstattung der Kosten auf.
Oder holen Sie Ihr Kostenangebot doch einfach online ein . Kostenlos und unverbindlich.
Allgemeine Infos zum Thema "Transportschäden" erhalten Sie hier.
Seit 2007 ist Rechtsanwalt Iven mit seinem Team als Einzelanwalt in den Rechtsgebieten des Internetrechts , Mietrechts , Arbeitsrechts und Verkehrsrechts tätig.
- Sie benötigen anwaltliche Beratung? Kontaktieren Sie uns: 0212 6812997 oder info@ra-iven.de. Oder nutzen Sie unseren Online-Service:
![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Ebayrecht & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 10.12.2017 |
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