
BGH, Urt. v. 08.12.2010; Az. VIII ZR 93/10
BGH: Ein Mieter ist nicht verpflichtet, die angemietete Wohnung tatsächlich zu bewohnen. Eine bloße Nutzung zur Lagerung von Hausrat ist zulässig (BGH, Urt. v. 08.12.2010; Az. VIII ZR 93/10).
Dass den Mieter keine Gebrauchspflicht trifft, entspricht ständiger BGH-Rechtsprechung (BGH, Urt. v. 04.04.1979; Az. VIII ZR 118/78).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Mietvertrag & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 24.01.2018 |
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