
BGH, Urt. v. 26.10.2016; Az. VIII ZR 211/15
BGH: Selbst bei einem nur geringfügen Lackschaden darf der Käufer eines Neuwagens die Annahme und Bezahlung des Fahrzeugs verweigern. Dem Käufer steht bis zur Beseitigung des Mangels ein Zurückbehaltungsrecht zu (BGH, Urt. v. 26.10.2016; Az. VIII ZR 211/15).
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![]() | von Rechtsanwalt René Iven u.a. spezialisiert auf Autokauf & Vertragsrecht, letzte Aktualisierung: 26.10.2016 |
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